Ja zum Vaterschaftsurlaub

Ich unterstütze die Unterschriftensammlung für die Eidgenössische Volksinitiative „Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie“.

Diese fordert nach dem Vorbild des Mutterschaftsurlaubs die Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs von mindestens 4 Wochen. Der Vaterschaftsurlaub soll flexibel bezogen werden und zwar innert eines Jahres nach der Geburt des Kindes.

Unterschrieben werden kann auf der we-collect-Website oder du druckst dieses PDF aus: Unterschreiben für den Vaterschaftsurlaub. Gerne schicke ich dir dieses auch per Post zu.

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Für mich ist klar, dass die Wirtschaft den Menschen dienen muss, und nicht umgekehrt. Für mich sind sichere und nachhaltige Arbeitsplätze höher zu gewichten als grenzenloser Wachstum: Wachstum nicht zu jedem Preis. Weniger Arbeitsstress, mehr Lebensqualität sollte der Massstab sein. Die Arbeitsverhältnisse sollten weiterhin flexibiliert werden, Teilzeitarbeit und Homeoffice sollte weiter gefördert werden. Die Initiative für einen Vaterschaftsurlaub verfolgt eine sehr wichtige Forderung. Ich hatte das grosse Privileg, mit einem Vater aufzuwachsen, welcher mehr als nur abends zuhause war. Davon habe ich enorm profitiert und möchte dass auch zukünftigen Generationen ermöglichen.

Was will die Initiative? (vaterschaftsurlaub.ch)

Die Initiative will nach dem Vorbild des Mutterschaftsurlaubs einen bezahlten Vaterschaftsurlaub einführen. Dieser soll gemäss Initiativtext die Dauer von mindestens 4 Wochen haben. Das entspricht in der Regel einer Abwesenheit von 20 Arbeitstagen. Es soll – im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub - der Grundsatz gelten, dass der Vaterschaftsurlaub flexibel bezogen werden kann und zwar innert eines Jahres nach der Geburt des Kindes. Die Flexibilität gilt sowohl für den Zeitpunkt des Bezugs wie auch für seine Aufteilung: So soll es auch möglich sein, den Vaterschaftsurlaub als einzelne freie Arbeitstage zu beziehen. Dahinter steht die Überlegung, dass der Vaterschaftsurlaub auch mit Teilzeitarbeit verbunden werden kann (z.B. Reduktion von 100% auf 80% während 20 Wochen). Eine Möglichkeit ist auch, beispielsweise gleich nach der Geburt zwei Wochen am Stück Vaterschaftsurlaub und die Resttage einzeln zu beziehen. Die mindestens 14 Wochen Mutterschaftsurlaub bleiben unangetastet.

Wie wird der Vaterschaftsurlaub finanziert?

Wie der Mutterschaftsurlaub soll auch der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert werden und den Angestellten und selbständig Erwerbstätigen vorbehalten sein. Ebenfalls wie beim Mutterschaftsurlaub und wie bei Sozialversicherungen üblich soll eine Lohnersatzquote von 80 Prozent gelten. Die Finanzierung erfolgt paritätisch und solidarisch. Das heisst, dass je die Hälfte von den Arbeitnehmenden und von den Arbeitgebern über Lohnabzüge finanziert wird und dass die gesamte erwerbstätige Bevölkerung beiträgt, so wie dies heute z.B. auch bei der AHV der Fall ist. Vier Wochen entsprechen in der Erwerbsersatzordnung 28 Tagen, da die EO auch Taggelder für die Wochenenden ausbezahlt. Dementsprechend ist das Erwerbsersatzgesetz so anzupassen, dass während der Zeit des Vaterschaftsurlaubs 28 Taggelder der EO ausbezahlt werden. Weil aber die betroffenen Väter in ihrer Wahrnehmung 20 Tage Arbeitstage frei erhalten, wird diese Zahl kommuniziert.

Was kostet die Initiative?

Wenn alle Väter ihren Anspruch auf Vaterschaftsurlaub geltend machen würden, kostet er rund 380 Millionen Franken pro Jahr, wie ein Bericht des Bundesrates von 2013 zeigt. Das entspricht weniger als einem Prozent dessen, was wir heute für die AHV ausgeben. Oder anders ausgedrückt kostet der Vaterschaftsurlaub Arbeitnehmende und Arbeitgeber je rund 0.06 Lohnprozente. Weil die Entschädigungen für Militärdiensttage, die auch über die EO abgerechnet werden, ständig abnehmen, müssen die EO-Beitragssätze mittelfristig aber entweder gar nicht oder nur unwesentlich angepasst werden.

Mehr dazu findet ihr hier.

Unterschriftensammeln Vaterschaftsurlaub Florian Eberhard Junge SP Region Olten