Kommentar zur Gemeinderatssitzung vom 14.12.2017 (Kulturfachstelle)

Das Oltner Parlament hat am 14.12.2017 das Schaffen einer Fachstelle für Kultur verhindert. Nun kann das Volk im März 2018 darüber abstimmen. Mein Votum FÜR die Fachstelle hier:

„Eine Stadt lebt von der Kultur und Kultur gehört für uns als wichtiger Grundpfeiler des öffentlichen Dienstes in diese Stadt. Olten steht durch ihre Zentrumsfunktion einer ganzen Region in der Pflicht, eine aktive Kulturförderung zu betreiben und den Menschen dieser Stadt eine Plattform für Kultur zu bieten. Die Fraktion SP / Junge SP unterstützt also das Hauptanliegen dieser Volksinitiative, der Kulturföderung einen festen Platz in der städtischen Struktur zu geben.
Mit dem Streichen der Museumskommission und der Kulturförderungskommission im Rahmen der letzten Teilrevision der Gemeindeordnung ist ein weiterer Teil der Struktur der Kultur in Olten verloren gegangen. Diese haben früher noch häufig dabei geholfen, Neues zu ermöglichen und die Stadt zum Mitmachen zu bewegen; die Stadtverwaltung ist bei solchen Kulturprojekten ja häufig nur mässig unterstützend. Man kann zwar schon sagen, dass es in Olten kulturell momentan nicht allzu schlecht läuft, das stimmt. Aber zu viel beruht momentan auf Gratisarbeit; Gratisarbeit, mit welcher man nicht auch automatisch noch in 5 Jahren damit rechnen kann. Eine Fachstelle kann nachhaltiger wirken, weil die Kultur dadurch nicht von einzelnen Ausnahme-Erscheinungen abhängt, so wie dies momentan der Fall ist in Olten. Momentan werden diverse Aufgaben im Bereich der Kulturförderung (wie bspw. die Koordination oder das Bereitstellen von Organisationshilfe) durch die Stadtskanzlei wahrgenommen. Würden diese Bereiche von einer Fachstelle übernommen werden, könnte die Stadtkanzlei entlastet werden und weitere bisher gar nicht wahrgenommene Arbeit angegangen werden, vermutlich auch professioneller.
Wir finden der Vorschlag des SR mit der vorgesehenen 60%-Stelle in ziemlich allen Punkten gut ausgearbeitet. Die Themen Beratung und Unterstützung von insbesondere kleineren Kulturschaffenden ist für uns noch etwas zu wenig gewichtet.
Zum Beschlussantrag 2: Bei diesem Antrag stellt sich für mich die grosse Frage, inwiefern dieser umsetzbar sein soll. Ich sehe dies überhaupt nicht gegeben in diesem Fall. Personalkosten lassen sich bei öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnissen nicht nach Belieben beinflussen. Die Löhne sind in Reglementen festgehalten. Bei gut qualifizierten Personen sind kurzfristige Lohnsenkungen nicht möglich, das würde kurzfristig zu massiven Kosten führen. Zur Kürzung des Konto 3113.3010.00 (Kunstmuseum): Dort sind die Konsequenzen für die entsprechende Institution noch viel dramatischer, als dies auf den ersten Blick erkennbar ist. Die Fremdfinanzierung von 250’000, welche essentiell ist für die Weiterführung des Kunstmuseums, ist gekoppelt an die Beibehaltung der momentanen Finanzierung der Stadt. Wenn wir nun dieser Kürzung würden folgen, droht die Unterstützung eingestellt zu werden; auch der Beitrag von 1.5 Mio. für die Sanierung ist dadurch stark gefährdet.
Zusammengefasst unterstützen wir grossmehrheitlich den Beschlussesantrag 1 dieser Initiative, obwohl dieses Anliegen für uns nicht oberste Priorität geniesst. Der Beschlussesantrag 2 ist für uns undenkbar.“